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Wie lange hält eine Keramikverblendbrücke?Je nach Ausdehnung der Brücke, Qualität der Pfeiler und Hygienebereitschaft des Patienten haben Brücken eine mittlere Lebensdauer von zwölf bis 15 Jahren.Kann man das Beschleifen der Zähne umgehen?Das Beschleifen der Zähne kann im Fall einer Keramikverblendbrücke im Seitenzahnbereich nicht vermieden werden. Um ein Beschleifen etwa karies- und füllungsfreier Zähne zu vermeiden, können je nach Befund als Alternative Implantate gesetzt werden.Können die verwendeten Materialien Allergien auslösen?Keramiken besitzen praktisch kein, hoch goldhaltige Dentallegierungen nur ein sehr geringes allergieauslösendes Potenzial. Bei Unsicherheit kann eine Metallprobe beim Allergologen ausgetestet werden.Ist eine Vollverblendung der Teilverblendung vorzuziehen?Mit einer Vollverblendung wird im Vergleich zu einer Teilverblendung ein ästhetisch anspruchsvolleres Ergebnis erzielt. Durch die zahnfarbene Gestaltung der Kaufläche ist die Keramikverblendbrücke auch beim Sprechen und Lachen kaum als Zahnersatz auszumachen. Allerdings muss wegen des höheren Platzbedarfs der Keramik mehr Zahnhartsubstanz geopfert werden. Keramik besitzt gegenüber Gold eine höhere Härte. Dieser Härtegrad geht allerdings mit einer hohen Sprödigkeit der Keramik einher. Deshalb kann es durch Kaubewegungen zu Abplatzungen der Keramik kommen. Wenn es ästhetisch vertretbar ist, kann die Gestaltung der Kaufläche in Gold vorgenommen werden. Beide Materialien gewährleisten, dass die Zähne normal belastet werden können.Wie viele Sitzungen sind notwendig?Für eine einspannige (d. h., eine Lücke wird geschlossen) Keramikverblendbrücke können vier bis fünf Sitzungen notwendig werden.Was wird wie bezuschusst?In Abhängigkeit des Ausgangsbefundes erhält der Patient einen Festzuschuss. Dieser kann sich, abhängig vom Bonusheft, zusätzlich um 20 oder 30 Prozent erhöhen.Verfärbt sich die Verblendung?Keramikverblendungen verfärben sich nicht vom Material her. Eine entfernbare Verfärbung durch Beläge (wie bei den natürlichen Zähnen) ist möglich.Warum kann man die Lücke nicht belassen?Durch die fehlende Stabilisierung können die Nachbarzähne kippen und die Gegenkieferzähne in die Lücke »wachsen«. Störungen beim Zusammenbeißen und Kauen (Okklusionsstörungen) führen zu funktionellen Problemen im Bereich der Zähne, der Kiefergelenke und der Kaumuskulatur. Kaukraft, Funktionalität und Ästhetik werden beeinträchtigt. Zahnfehlstellungen können zu parododontalen und kariösen Schäden führen. |
Durch tiefe kariöse Zerstörung, starke Schädigung des Zahnhalteapparates infolge einer Zahnfleischentzündung, aber auch durch ein Trauma (z. B. nach einem Sturz, Unfall usw.) kann es zum Verlust eines Zahnes kommen. Ebenso kann die Nichtanlage eines bleibenden Zahnes nach Ausfall des Milchzahnes zu einer Lücke führen. Folgende Beeinträchtigungen können dadurch auftreten:
PrinzipBei kleinen und mittleren zahnbegrenzten Lücken im Seitenzahnbereich kann eine festsitzende Versorgung mit einer Keramikverblendbrücke vorgenommen werden. Durch Beschleifen und Überkronen der lückenbegrenzenden Zähne ist es möglich, die Lücke mit einem Brückenzwischenglied zu schließen. Durch die keramische Verblendung wird eine den natürlichen Zähnenentsprechende Ästhetik (Form und Farbe) erzielt. Die Bezuschussung durch die Krankenkassen beschränkt sich auf eine Kauflächengestaltung in Gold mit wangenseitiger (vestibulärer) Verblendung, im Oberkiefer bis einschließlich des zweiten vorderen Backenzahnes (zweiter Prämolar) und im Unterkiefer bis einschließlich des ersten vorderen Backenzahnes (erster Prämolar). Eine ästhetisch hochwertigere Vollverblendung der Brückenglieder und Verblendungen von Backenzähnen (Molaren) bzw. des zweiten vorderen Backenzahnes im Unterkiefer müssen zusätzlich berechnet werden. BehandlungsablaufVoraussetzung für die Brückenversorgung ist, dass sich die zu überkronenden Zähne als Pfeiler eignen. Diese müssen sich in einem entzündungsfreien parodontalen Zustand befinden. Notwendige Vorbehandlungen wie etwa Wurzelkanalbehandlungen müssen abgeschlossen sein. Nach einer örtlichen Betäubung werden an den zu versorgenden Zähnen zuerst kariöse Defekte und alte Füllungen entfernt bzw. ersetzt. Anschließend erfolgt das Beschleifen der Zähne. Dazu muss genügend Zahnsubstanz abgetragen werden, um Platz für das Metallgerüst und die Keramikverblendung unter Erhalt der natürlichen Zahnform zu schaffen. Damit der in Gold gestaltete Kronenrand die Ästhetik nicht beeinträchtigt, sollte die Präparationsgrenze unterhalb des Zahnfleischsaumes liegen. Zur Herstellung der Brücke im Labor werden im nächsten Schritt Abdrücke der präparierten Zähne sowie des gesamten Zahnbogens und des Gegenkiefers genommen. Zur besseren Darstellung der unterhalb des Zahnfleischsaumes liegenden Präparationsgrenze werden vorher um die beschliffenen Zähne Fäden in die Zahnfleischtaschen gelegt.Die präparierten Zähne werden bis zum Eingliedern der fertigen Brücke mit Provisorien aus zahnfarbenem Kunststoff versorgt. Am Patienten erfolgt noch die individuelle Auswahl der Zahnfarbe. Nach der Abformung modelliert und gießt der Zahntechniker auf dem Modell zunächst das Gerüst der Brücke. Dieses Gerüst wird in der nächsten Behandlungssitzung am Patienten anprobiert und auf korrekte Passung, Ausdehnung und Zubiss (Okklusion) (bei Teilverblendung) hin überprüft. Anschließend erfolgt im Labor die keramische Verblendung des Gerüstes. Bei Bedarf kann eine sogenannte Rohbrandanprobe erfolgen, sodass zum sogenannten Glanzbrand der Keramik problemlos Korrekturen in Form und Farbe möglich sind. In einer weiteren Behandlungssitzung werden Form, Farbe und Zubiss (Okklusion) (bei Vollverblendung) der fertigen Brücke überprüft, gegebenenfalls angepasst und die Brücke in der Regel vorerst provisorisch eingesetzt. Nach der provisorischen Tragezeit wird die Brücke abschließend mit einem definitiven Zement eingesetzt. |
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